Quelle: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/
Die Gemeinde Teistungen schreibt folgendes Flurstück in der Gemarkung Neuendorf zum Verkauf aus:
| Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (m²) | Nutzungsart |
| Neuendorf | 2 | 213/2 | 515 | Gebäude- und Freifläche, Wohnen |
Das ausgeschriebene Grundstück liegt zwischen der Kirchstraße und Dorfstraße in Neuendorf (siehe Flurkarte). Es handelt sich um ein bebautes Grundstück innerhalb der Ortslage.
Besondere Bedingungen
Das Grundstück muss bei Erwerb vom Käufer neu vermessen werden. Auf dem Flurstück sind Dienstbarkeiten vorhanden: ein Telekomkabel und Stromkabel verlaufen innerhalb des Grundstücks, welche als Dienstbarkeit mit übernommen werden müssen und nicht überbaut werden dürfen.
Die Gebäude auf dem Grundstück werden mit veräußert.
Berechtigungen
Die Besichtigung des Grundstückes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten der Ausschreibungsfläche nicht gestattet ist. Auf Anfrage ist eine Besichtigung möglich. Bitte setzen Sie sich zur Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld unter der Telefonnummer 036071/84629 in Verbindung.
Abgabe des Angebotes
Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Das Gebot bedarf der Schriftform. Bitte nutzen Sie dafür das Formular „Zusammenfassung des Gebotes“. Der Mindestangebotspreis beträgt 13,00 €/m² für Grund und Boden.
Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugrundstück Neuendorf" zu kennzeichnen und an die:
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld
Liegenschaftsamt
Hauptstraße 17
37339 Teistungen
bis zum 25.08.2023, 10:00 Uhr zu senden. Die Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Nach der Frist eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nach Ablauf des Schlusstermins. Die Gemeinde Teistungen behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, soweit die eingereichten Angebote wirtschaftlich und/oder ökologisch nicht tragfähig erscheinen. Ebenso behält sich die Gemeinde Teistungen die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Gemeinde Teistungen steht es frei bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern
Teistungen, den 11.08.2023
Krukenberg
Bürgermeister