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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Informationen aus den Mitgliedsgemeinden der VG
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Ausschreibung Pachtflächen

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen zum 01.10.2023

Die Gemeinde Wehnde schreibt folgende Flurstücke in der Gemarkung Wehnde zur Verpachtung aus:

Bei den zur Pacht angebotenen Flächen handelt es sich bei der Nutzungsart um Grünland und Grünlandflächen. Gleichzeitig beinhaltet die Zusammenfassung des Gebotes auch Wegeparzellen. Sollte die Gemeinde Wehnde diese Wegeparzellen zum Ausbau oder zur Wiederherstellung benötigen, so wird der Pächter diese Grundstücke zum frühestmöglichen Termin aus der Bewirtschaftung nehmen.

Die ausgeschriebenen Flächen liegen in der Gemarkung Wehnde.

Berechtigungen

Die Besichtigung der Flächen kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten der Ausschreibungsflächen nicht gestattet ist. Auf Anfrage ist eine Besichtigung möglich. Bitte setzen Sie sich zur Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld unter der Telefonnummer 036071/84629 in Verbindung.

Allgemeines

Die öffentlichen Wege werden grundsätzlich nicht mitverpachtet.

Abgabe des Angebotes

Die Verpachtung erfolgt gegen Gebot. Mit dem Gebot ist der Nutzungszweck (z. B. Getreideanbau) einzureichen. Das Gebot bedarf der Schriftform. Bitte nutzen Sie dafür das Formular „Zusammenfassung des Gebotes“.

Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Pacht-Landwirtschaft Wehnde“ zu kennzeichnen und an die:

Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld

Liegenschaftsamt

Hauptstraße 17

37339 Teistungen

bis zum 24.08.2023, 11:00 Uhr zu senden. Die Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Nach der Frist eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nach Ablauf des Schlusstermins. Die Gemeinde Wehnde behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, soweit die eingereichten Angebote wirtschaftlich und/oder ökologisch nicht tragfähig erscheinen. Ebenso behält sich die Gemeinde Wehnde die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Gemeinde steht es frei bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.

Wehnde, den 11.08.2023

Haushälter

Bürgermeisterin der Gemeinde Wehnde