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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 8/2025
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld

Nach den zurzeit geltenden Friedhofssatzungen der Mitgliedsgemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft sind Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

In der Zeit

vom 25.08.2025 bis 29.08.2025

werden alle Grabmale auf den Friedhöfen durch eine Fachfirma kontrolliert.

Die Überprüfung der Standsicherheit erfolgt mittels einer Druckprobe, bei der festgestellt werden soll, inwieweit das Grabmal dem entsprechenden Prüfdruck standhält.

Weist ein Grabstein nicht die notwendige Standfestigkeit auf, wird ein Warnaufkleber mit dem Hinweis der vorgefundenen Mängel am Grabstein angebracht und zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Werden lose Grabsteine vorgefunden und es wird darin eine Gefahr für Friedhofsbesucher gesehen, können diese Grabsteine umgelegt werden.

Alle Grabnutzungsberechtigten sind hiermit aufgefordert, zu kontrollieren, ob ein Warnaufkleber an der Grabstätte angebracht wurde und ggf. vorgefundene Mängel unverzüglich, spätestens bis zum 26.09.2025, zu beseitigen.

Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld wird nach Ablauf der Frist Kontrollen durchführen.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals daraufhin, dass der Grab- nutzungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, in vollem Umfang haftet. Im Interesse der Sicherheit der Besucher unserer Friedhöfe bitten wir die Grabnutzungsberechtigten darum, ihrer Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Telefonnummer: 036071/84639 oder 84636 zur Verfügung.

Raabe

Gemeinschaftsvorsitzender