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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 9/2025
Informationen aus den Mitgliedsgemeinden der VG
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Wehnde

Bei Anschaffung eines Hundes ist dieser binnen kurzer Zeit bei der Gemeinde anzumelden, denn jeder Hundebesitzer (bis auf wenige Ausnahmen in bestimmten Fällen) ist verpflichtet, die in der Gemeinde geltende Hundesteuer zu zahlen. Auch bei einer Mehrhundehaltung ist jeder weitere Hund anzumelden. Kommt der Hundebesitzer seiner Pflicht nicht nach, kann dieser zunächst durch die Verwaltung schriftlich dazu aufgefordert werden. Zu beiden Sachverhalten wird es in Zukunft strengere Kontrollen geben, da es immer wieder Bürger gibt, die ihren Hund/ihre Hunde nicht ordnungsgemäß anmelden. Für eine stets aktualisierte Auflistung aller Hunde in der Gemeinde ist es auch wichtig, dass ein verstorbenes Tier entsprechend abgemeldet wird, auch wenn diesem direkt ein neuer Hund folgt. Hintergrund ist, dass die ausgegebene Hundemarke mit der Chipnummer des Hundes verknüpft ist. Die Markennummer des verstorbenen Tieres stimmt dann nicht mit der Chipnummer des neuen Hundes überein, was zu Unstimmigkeiten im System führen kann. Deshalb wird darum gebeten, die Verwaltung diesbezüglich immer auf den aktuellen Stand zu bringen.

Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat