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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 9/2025
Informationen aus den Mitgliedsgemeinden der VG
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Teistungen

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in Teilen der Gemarkung Bleckenrode

1.

In der genannten Gemarkung hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden.

2.

Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum: 08. September - 07. Oktober 2025

Offenlegungsort: Finanzamt Mühlhausen, Martinistraße 22, 99974 Mühlhausen

Die Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist im Offenlegungszeitraum montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar und steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 0361 57 3614 739 zur Verfügung.

3.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

4.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

11.11.2025

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

gez. Getto

Amtsleiter des Finanzamts Mühlhausen