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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen

Landratsamt Weimarer Land

- Kommunalaufsicht -

Die 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen zwischen der Gemeinde Buchfart, der Gemeinde Döbritschen, der Gemeinde Frankendorf, der Gemeinde Hammerstedt, der Gemeinde Kapellendorf, der Gemeinde Kiliansroda, der Gemeinde Kleinschwabhausen, der Gemeinde Lehnstedt, der Gemeinde Mechelroda, der Gemeinde Oettern, der Gemeinde Umpferstedt, der Gemeinde Wiegendorf, der Gemeinde Vollersroda und der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom 09.01.2024 rechtsaufsichtlich nach §§ 13 Abs. 2 i.V.m. 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarung gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes (www.weimarerland.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Amtsblatt (Nummer 01/2024) hingewiesen.

Apolda, den 12.01.2024

Haubold

Amtsleiter

1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen

Aufgrund des § 3 Abs. 2 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Mai 2023 (GVBl. S 184) i. V. m. § 47 Abs. 3 ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) schließen die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen (als aufnehmende Gebietskörperschaft), vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden und die Gemeinden Buchfart, Döbritschen, Frankendorf, Hammerstedt, Kapellendorf, Kiliansroda, Kleinschwabhausen, Lehnstedt, Mechelroda, Oettern, Umpferstedt, Wiegendorf und Vollersroda (als abgebende Gemeinden) vertreten durch die Bürgermeister/-innen, folgende 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen nach den §§ 7 ff des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) ab:

§ 1

Änderungen

Die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen vom 02.02.2015, bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land vom 09.05.2015 Nr. 03/15, wird wie folgt geändert:

1.

Unter § 1 Absatz 1 wird die Rechtsgrundlage „§ 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG“ durch „§ 3 Abs. 2 S. 1 ThürKigaG“ ersetzt.

2.

Unter § 2 Absatz 2 Satz 1 wird die Rechtsgrundlage „§ 4 ThürKitaG“ durch „§ 5 ThürKigaG“ ersetzt.

3.

Unter § 3 Abs. 1 wird das Wort „ThürKitaG“ durch „ThürKigaG“ ersetzt.

4.

Unter § 4 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „ThürKitaG“ durch „ThürKigaG“ und die Rechtsgrundlage „§ 20 Abs. 1 ThürKitaG“ durch „§ 29 Abs. 1 und 2 ThürKigaG“ ersetzt.

5.

Unter § 6 Absatz 1 laufende Nummer 15 und 21 wird die Rechtsgrundlage „§ 18 Abs. 6 ThürKitaG“ durch „§ 21 Abs. 5 ThürKigaG“ ersetzt.

6.

§ 6 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Anzahl der Kinder mit Rechtsanspruch einer Gemeinde, wird für das jeweilige Kalenderjahr anhand der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder zum 31.12 eine jeden Jahres ermittelt.“

7.

Unter § 8 Satz 1 wird die Rechtsgrundlage „§ 5 S. 1 Nr. 1 ThürKitaG“ durch „§ 6 Abs. 1 ThürKigaG“ ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

(1) Die 1. Änderung der Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde.

(2) Die 1. Änderung der Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land in Kraft.

§ 3

Ausfertigung

Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung der 1. Änderung der Zweckvereinbarung.

Für die Gemeinden zeichnen die Bürgermeister/-innen:

Gemeinde Buchfart

gez. Romanus

Buchfart, den 11.10.2023

Alexander Romanus

Gemeinde Döbritschen

gez. Hörl

Döbritschen, den 12.10.2023

Susann Hörl

Gemeinde Frankendorf

gez. Krähmer

Frankendorf, den 14.11.2023

Karl Krähmer

Gemeinde Hammerstedt

gez. Hartwig

Hammerstedt, den 14.12.2023

Holger Hartwig

Gemeinde Kapellendorf

gez. Elstermann

Kapellendorf, den 05.10.2023

Jürgen Elstermann

Gemeinde Kiliansroda

gez. Hoffmann

Kiliansroda, den 30.10.2023

Siegfried Hoffmann

Gemeinde Kleinschwabhausen

gez. Gottschalg

Kleinschwabhausen, den 14.12.2023

Sabine Gottschalg

Gemeinde Lehnstedt

gez. Delle

Lehnstedt, den 03.11.2023

Tobias Delle

Gemeinde Mechelroda

gez. Lehmann

Mechelroda, den 17.10.2023

Ines Lehmann

Gemeinde Oettern

gez. Ulrich

Oettern, den 10.11.2023

Gerhard Ulrich

Gemeinde Umpferstedt

gez. Stabrey

Umpferstedt, den 07.11.2023

Thomas Stabrey

Gemeinde Vollersroda

gez. Klaiber

Vollersroda, den 12.10.2023

Gabriele Klaiber

Gemeinde Wiegendorf

gez. Hofmann

Wiegendorf, den 08.12.2023

Sven Hofmann

Für die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen zeichnet der Vorsitzende:

VGem Mellingen

gez. Liebetrau

Mellingen, den 27.09.2023

Thomas Liebetrau