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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Kreises Weimarer Land für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 55 ThürKO in Verbindung mit § 114 ThürKO sowie § 2 ThürGemHV erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit

152.923.070 €

und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit

19.231.900 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden auf 9.059.200 € festgesetzt.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land werden auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.636.110 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesoll von 42.038.470 € und einem Umlagesatz von 42,017 v. H. festgesetzt.

Der Landkreis erhebt für rückständige Beträge aus Kreisumlage Verzugszinsen in Höhe von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.430.000 € festgesetzt.

Für den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land können Kassenkredite in Höhe von 1.442.900 € zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan in Anspruch genommen werden.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Apolda, 12.01.2024

Schmidt-Rose

Landrätin  —  (KS)

II. Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss vom 30.11.2023 Nr. 355-XXVI/2023 und 355/1-XXVI/2023 hat der Kreistag die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 11.01.2024 - Az: 5090-240-1512/133

-

den in § 2 Absatz 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 9.059.200 € sowie

-

den in § 3 Absatz 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.636.110 € genehmigt.

III. Auslegungshinweis

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 01.02.2024 bis 23.02.2024 in der Finanzverwaltung des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Zimmer 162 und 164 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan, ebenso während der üblichen Dienststunden in o. g. Räumen.