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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Viloss GmbH

Landratsamt Weimarer Land

Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Die Viloss GmbH betreibt am Standort Kastanienallee 7 a in 99444 Blankenhain-Loßnitz, Gemarkung Loßnitz, Flur 2, Flurstück 28 eine Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen. Die damit verbundenen Tätigkeiten sind genehmigungsbedürftig nach § 4 BImSchG i. V. m. der Nr. 7.1.8.1, 7.1.9.2, 9.1.1.2 und 9.36 des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit Intensivhaltung oder -aufzucht von Schweinen mit mehr als 750 Plätzen für Säue ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in der gültigen Fassung unter der Ziffer 6.6.c genannt. Auf Grund Artikel 23 o. g. Richtlinie ist bei der aufgeführten Anlage eine regelmäßige Vor-Ort-Kontrolle durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am 07.12.2023 eine Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zu machen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10, Abs. 2, Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der gültigen Fassung zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i.V.m. Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 BImSchG wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist.

Apolda, den 15.02.2024

Opitz

Amtsleiter