Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde
Die Agrarunternehmen Barnstädt e.G., Dorfstraße 39 in 06268 Nemsdorf-Göhrendorf, betreibt am Standort in 99510 Hermstedt, Gemarkung Hermstedt, Flur 3, Flurstücke 320/2; 321/1-2; 322/1; 322/3-4; 323/2-6 und 324 eine Schweinemastanlage. Die damit verbundenen Tätigkeiten sind genehmigungsbedürftig nach § 4 BImSchG i. V. m. den Nummern 7.1.7.1, und 9.36 des Anhangs zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit der Intensivhaltung von Schweinen mit mehr als 2.000 Plätzen für Mastschweine ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates i. d. g. F. (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unter Ziffer 6.6.b) genannt. Auf Grund Artikel 23 o. g. Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am 04.12.2023 eine Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zu machen.
Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10, Abs. 2, Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der gültigen Fassung zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52a Abs. 5 BImSchG wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 14, zu den bekannten Sprechzeiten sowie auf der Homepage des Landratsamtes - Untere Immissionsschutzbehörde einsehbar ist.
Apolda, den 15.02.2024
Opitz
Amtsleiter