Titel Logo
Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Wahlbekanntmachung für die Wahl des Landrats im Landkreis Weimarer Land

Landratsamt Weimarer Land

Die Wahlleiterin für die Landratswahl

Amtliche Wahlbekanntmachung

für die Wahl des Landrats im Landkreis Weimarer Land

Die Wahlleiterin für die Wahl des Landrats im Landkreis Weimarer Land am 26.05.2024 gibt hiermit bekannt:

Der Wahlausschuss des Landkreises Weimarer Land hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die nachfolgend gemäß § 18 Abs. 2 ThürKWG aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats im Landkreis Weimarer Land als gültig zugelassen.

Die Bewerber haben jeweils erklärt, dass sie nicht wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben.

Die Bewerber haben darüber hinaus erklärt, dass sie mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte, insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden sind und ihnen die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

Kampf

Wahlleiterin für die Landratswahl