Landratsamt Weimarer Land
Die Firma Laborchemie Apolda GmbH, Utenbacher Straße 72 - 74, 99510 Apolda betreibt am Standort 99510 Apolda, Gemarkung Apolda, Flur 11, Flurstücke 1806/16 und 1806/18 eine Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang, Anlagen nach Nummer 4.1.21 des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Die in der betriebenen Anlage durchgeführten Tätigkeiten zur Herstellung von organischen und anorganischen Chemikalien sowie Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen mit einer Kapazität von 751 Tonnen/Jahr sind im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unter den Ziffern Nr. 4.1 a), b), c), d), f) und g), 4.2 c) und 4.5 genannt. Entsprechend Artikel 23 genannter Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen.
In der o. g. Anlage erfolgte am 29. November 2023 besagte Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und der Nebenbestimmungen nach § 12 des BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52 a Abs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zu machen.
Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 Nr. 4 des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2017 (GVBl. S. 158) zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 des BImSchG wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissions-schutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist. Des Weiteren kann dieser in Form von einer PDF-Datei auf der Homepage des Landratsamtes abgerufen werden (https://weimarerland.de/de/liste-anlagen-ie-rl.html).
Apolda, 15. März 2024
Opitz
Amtsleiter