Auf der Grundlage des § 20 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16.07.2008, mehrfach geändert und § 34 a neu eingefügt durch Gesetz vom 16. November 2023 (GVBl. S.328), wurden die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport zwischen dem Kreis Weimarer Land als Aufgabenträger und den Durchführenden einerseits sowie den Kostenträgern und ihren Verbänden andererseits vereinbart.
Es gelten vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 nachstehend aufgeführte Benutzungsentgelte:
| Rettungsmittel | Benutzungsentgelt |
| Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 333,37 € inkl. 25,52 € Leitstellengebühr |
| Rettungstransportwagen (RTW) | 466,71 € inkl. 25,52 € Leitstellengebühr |
| Krankentransportwagen (KTW) | 236,71 € inkl. 25,52 € Leitstellengebühr |
Nach § 22 ThürRettG gelten diese Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.