Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde
Auf der Grundlage des § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird Folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Arge Niedertrebra, Im Unteren Dorfe 65, 99518 Bad Sulza, OT Eckolstädt hat auf Grund der §§ 4, 6 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 8 Windkraftanlagen (Arge Niedertrebra II) mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m auf den Grundstücken in den folgenden Gemarkungen gestellt.
| Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Niedertrebra | 7 | 621 |
| Niedertrebra | 7 | 618 |
| Niedertrebra | 6 | 565 |
| Niedertrebra | 6 | 560 |
| Schmiedehausen | 0 | 698/2 |
| Obertrebra | 3 | 363 |
| Flurstedt | 4 | 549 |
| Flurstedt | 3 | 460 |
Genehmigungsbehörde ist das Umweltamt des Landratsamtes Weimarer Land als Untere Immissionsschutzbehörde. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG.
Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von 8 Windenergieanlagen des Typs Enercon:
• Typ E 175 EP5 mit einer installierten Nennleistung von 6,0 MW, einem Rotordurchmesser von 175 m sowie einer Nabenhöhe von 162,0 m verfügen über eine Gesamthöhe 249,5m.
Es handelt sich dabei um eine Anlage nach Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nr. 1.6.2 (A) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Gemäß § 7 Abs. 3 UVPG ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, diese ist als unselbständiger Teil durchzuführen. Die entsprechenden Unterlagen liegen den Antragsunterlagen bei.
Auslegung der Antragsunterlagen
Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG i. V. m. § 19 UVPG wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die zugehörigen Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens in der Zeit
vom 24.06.2024 bis einschließlich 23.07.2024
| - | in der Gemeindeverwaltung der Stadt Bad Sulza, Markt 1 in 99518 Bad Sulza, Bereich Bauamt, zu den Öffnungszeiten/ Sprechzeiten (außer mittwochs); |
| - | bei der für das Verfahren und für die Zulassungsentscheidung zuständigen Behörde im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Block E, 2. OG, Raum 12, zu den Öffnungszeiten/ Sprechzeiten, Montag bis Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Donnerstag ohne Terminvereinbarung möglich, Tel: 03644-540-671 oder 192, oder E-Mail: post.umweltamt@weimarerland.de; zur Einsicht ausliegen. |
Die auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende Unterlagen:
| - | Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag |
| - | Landschaftspflegerischer Begleitplan |
| - | faunistische Untersuchungen |
| - | Schall- und Schattenwurfgutachten |
| - | Turbulenzgutachten |
| - | Technische Daten und Datenblätter |
Der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) sowie die Antragsunterlagen sind während der Auslegungszeit auch im zentralen UVP-Internetportal des Landes Thüringen (https://www.uvp-verbund.de/Th) veröffentlicht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist gem. § 21 Abs. 2 UVPG vom 24.06.2024 bis einschließlich 23.08.2024 bei den o. g. genannten Stellen erhoben werden. Auf Verlangen der Einwender, können deren Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gemäß § 17 (1) Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz gilt bei gleichförmigen Eingaben von mehr als 50 Personen derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter benannt ist. Dies gilt soweit er nicht von ihnen bestellt wurde. Der Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die zuvor genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt bleiben. Zudem bleiben gleichförmige Eingaben ebenfalls unberücksichtigt, wenn Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
Erörterungstermin
Zur Erörterung rechtzeitig und formgerecht erhobener Einwendungen ist ein Erörterungstermin am 05.11.2024 vorgesehen. Hierzu erfolgt eine separate Bekanntmachung von Ort und Uhrzeit.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
| a) | dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er auf Grundlage der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und erforderlich erscheint, |
| b) | die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins oder der Verzicht auf einen Erörterungstermin gesondert bekannt gegeben wird und |
| c) | im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. |
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Geneh-migungsbehörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich.
Die Zustellung des Genehmigungsbescheides und der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Apolda, 23.05.2024
Opitz
Amtsleiter Umweltamt