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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 4/2024
Seite 2
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Information des Jugend- und Sportamtes

Nach der Satzung des Jugend- und Sportamtes des Kreises Weimarer Land werden zwei Fünftel der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der im Bereich des örtlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt, wenn die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe einen untereinander abgestimmten Vorschlag einreichen.

Zur Erarbeitung des Vorschlages stellt das Jugend- und Sportamt am:

08.08.2024 um 15:30 Uhr den Beratungsraum im 1. OG des Landratsamtes (Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda) zur Verfügung.

Alle im Kreis Weimarer Land wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie Jugend- und Wohlfahrtsverbände sind zu dieser Zusammenkunft rechtherzlich eingeladen.

Winter

Amtsleiter