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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Firma Meridian

Landratsamt Weimarer Land

Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Die Firma Meridian Neue Energien GmbH, Johann-Wendel-Straße 22, 98529 Suhl, hat auf Grund des § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetze (BImSchG) einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb von

8 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m

auf folgenden Grundstücken:

Gemarkung Kleinlohma

Flur 4, Flurstücke 181/2, 182,

Gemarkung Kleinlohma

Flur 4, Flurstücke 138, 186, 187, 189,

Gemarkung Kleinlohma

Flur 4, Flurstücke 145-147,

Gemarkung Kleinlohma

Flur 3, Flurstücke 111, 112/1, 112/2,

Gemarkung Rottdorf

Flur 5, Flurstücke 381, 382,

Gemarkung Kleinlohma

Flur 3, Flurstücke 124/2, 125,

Gemarkung Kleinlohma

Flur 3, Flurstücke 106,107,108,109, 129/7

Gemarkung Obersynderstedt

Flur 2, Flurstücke, 94/1 und Flur 5, Flurstücke 245

gestellt.

Antragsgegenstand sind 8 Windenergieanlagen des Typs Vestas V 172-7.2 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Nennleistung von 7,2 MW.

Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV.

Bei den beantragten Anlagen handelt es sich um ein Vorhaben nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Ziffer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Anhanges zum UVPG, für das eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Für dieses Vorhaben wurde eine allgemeine Einzelfalluntersuchung erstellt (Teil der Antragsunterlagen).

Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 UVPG wird bekannt gegeben:

Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 des UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien in Anlage 3 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die wesentlichen Gründe unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Kriterien für die Entscheidung sind nachfolgend aufgeführt:

Der Windpark soll im Vorranggebiet W-45 (Entwurf des „Sachlichen Teilplans Windenergie“ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen“) auf intensiv genutzten Ackerland/Intensivgrünland errichtet werden. In diesem Gebiet soll der Nutzung der Windenergie bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.

Für die maßgeblichen Immissionsorte werden die Schallimmissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm eingehalten.

Die Grenzwerte für Schattenwurf können mittels einer entsprechenden Abschaltautomatik eingehalten werden.

Geschützte Biotope werden in ihrem Bestand nicht gefährdet. Eine geringfügige Beeinträchtigung von § 30 BNatSchG Biotopen durch Flächeninanspruchnahme muss ersetzt werden. Der Ersatz ist möglich.

Natur- und wasserrechtlich geschützte Gebiete werden durch die räumlich begrenzten Auswirkungen nicht gefährdet bzw. sind nicht betroffen.

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere des Rotmilans sind auf Grund eines ausreichenden Abstandes der beiden Horste zu den geplanten Anlagen nicht zu erwarten.

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere des Uhus sind auf Grund der Einhaltung von Mindestanständen nicht zu erwarten.

Zum Schutz der vorhandenen Fledermausbestände werden fledermausfreundliche Abschaltzeiten beauflagt.

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Arten und Biotope sowie Landschaftsbild und Erholung müssen durch geeignete Maßnahmen oder Ersatzzahlungen kompensiert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt zugänglich.

Diese Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes Weimarer Land unter http://www.weimarerland.de veröffentlicht.

Apolda, 25.06.2024

Opitz, Amtsleiter