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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Firma Arge

Landratsamt Weimarer Land

Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Auf der Grundlage des § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird Folgendes bekannt gegeben:

Aufgrund eines Fehlers in der Flurbezeichnung in der Gemarkung Niedertrebra und eines falschen Flurstücks in der Gemarkung Wormstedt - betreffende Flurstücke in der Tabelle „fett“ hervorgehoben - ist eine erneute Bekanntgabe erforderlich. Die Auslegungs- und Einwendungsfristen werden entsprechend verlängert.

Die Firma Arge Niedertrebra, Im Unteren Dorfe 65, 99518 Bad Sulza, OT Eckolstädt hat auf Grund der §§ 4, 6 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 18 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m auf den Grundstücken in den folgenden Gemarkungen gestellt.

Das Vorhaben wurde am 31.07.2023 abgelehnt, da das Vorhaben den damaligen Vorgaben des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen (TP-Wind-MT, Bekanntgabe der Genehmigung im ThürStAnz 52/2018 vom 24.12.2018) widersprach.

Der Sachliche Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen wurde durch das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 09.11.2022 - 1 N 548/19 für unwirksam erklärt, welches mit dem Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht zur Nichtzulassung der Revision vom 11.12.2023 - 4 BN 21/23 rechtskräftig geworden ist. Die entgegenstehenden raumordnerischen Belange vom 31.07.2023 sind damit weggefallen.

Der Betreiber hat gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Widerspruchsverfahrens (hier Abhilfeprüfung) die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens fortzuführen.

Die zuständige Behörde für Genehmigung und Abhilfeprüfung ist das Umweltamt des Landratsamtes Weimarer Land als Untere Immissionsschutzbehörde. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG.

Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von 18 Windenergieanlagen des Typs Enercon:

16 x Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m und einem Rotordurchmesser von 160 m, mit je 5,6 MW Leistung

2 x Enercon E-138 EP3 E3, mit einer Nabenhöhe von 160 m, einer Gesamthöhe von 229 m und einem Rotordurchmesser von 138 m, mit je 4,2 MW Leistung.

Es handelt sich dabei um eine Anlage nach Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nr. 1.6.2 (A) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Gemäß § 7 Abs. 3 UVPG ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, diese ist als unselbständiger Teil durchzuführen. Die entsprechenden Unterlagen liegen den Antragsunterlagen bei.

Auslegung der Antragsunterlagen

Der Auslegungszeitraum von 1 Monat wird aufgrund des o. g. Fehlers und der hiermit erfolgten erneuten Bekanntmachung entsprechend verlängert.

Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG i. V. m. § 19 UVPG wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die zugehörigen Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens in der Zeit

vom 08.07.24 bis einschließlich 26.08.2024

-

in der Gemeindeverwaltung der Stadt Bad Sulza, Markt 1 in 99518 Bad Sulza, Bereich Bauamt, zu den Öffnungszeiten/ Sprechzeiten (außer mittwochs);

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im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Schloßgasse 17, 07602 Eisenberg - Haus 10, Umweltamt, Zimmer 117, nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Tel.: 036691 70-396 oder E-Mail: umwelt@lrashk.thueringen.de;

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Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Rathausstr. 1, Bereich Bauamt, 07774 Dornburg-Camburg OT Camburg - während der Öffnungszeiten/ Sprechzeiten oder außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung: Herr Habel - Tel. 036421-71040 oder E-Mail: info@vh-dornburg-camburg.de;

-

bei der für das Verfahren und für die Zulassungsentscheidung zuständigen Behörde im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Block E, 2. OG, Raum 12, zu den Öffnungszeiten/ Sprechzeiten, Montag bis Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Donnerstag ohne Terminvereinbarung möglich, Tel: 03644-540-671 oder 192, oder E-Mail: post.umweltamt@weimarerland.de;

zur Einsicht ausliegen.

Die auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende Unterlagen:

-

Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

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Landschaftspflegerischer Begleitplan

-

faunistische Untersuchungen

-

Schall- und Schattenwurfgutachten

-

Turbulenzgutachten

-

Technische Daten und Datenblätter

Der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) sowie die Antragsunterlagen sind während der Auslegungszeit auch im zentralen UVP-Internetportal des Landes Thüringen (https://www.uvp-verbund.de/Th) veröffentlicht.

Durch o. g. Verlängerung des Auslegungszeitraumes verlängert sich auch der Einwendungszeitraum entsprechend.

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist gem. § 21 Abs. 2 UVPG

vom 08.07.2024 bis einschließlich 26.09.2024

bei den o.g. genannten Stellen erhoben werden. Auf Verlangen der Einwender, können deren Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Gemäß § 17 (1) Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz gilt bei gleichförmigen Eingaben von mehr als 50 Personen derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter benannt ist. Dies gilt soweit er nicht von ihnen bestellt wurde. Der Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.

Gleichförmige Eingaben, die die zuvor genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt bleiben. Zudem bleiben gleichförmige Eingaben ebenfalls unberücksichtigt, wenn Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

Erörterungstermin

Zur Erörterung rechtzeitig und formgerecht erhobener Einwendungen ist ein Erörterungstermin am 07.11.2024 vorgesehen. Hierzu erfolgt eine separate Bekanntmachung von Ort und Uhrzeit.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass

a)

dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er auf Grundlage der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und erforderlich erscheint,

b)

die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins oder der Verzicht auf einen Erörterungstermin gesondert bekannt gegeben wird und

c)

im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Genehmigungsbehörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich.

Die Zustellung des Genehmigungsbescheides und der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Apolda, 01.07.2024

Opitz, Amtsleiter