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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl am 26.05.2024 im Kreis Weimarer Land

Amtliche Wahlbekanntmachung

Landratsamt Weimarer Land

Die Wahlleiterin für die Kreistagswahl

Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl am 26.05.2024 im Kreis Weimarer Land

Am 30.05.2024 stellte der Wahlausschuss für die Kreistagswahl in seiner öffentlichen Sitzung das Ergebnis der Kreistagswahl für den Kreis Weimarer Land fest. Auf der Grundlage der §§ 9 Abs. 5 und 6, 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) und der §§ 48 Abs. 1, 50 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) gibt die Wahlleiterin das Ergebnis nachstehend bekannt:

Wahlberechtigte insgesamt:

67 702

Zahl der Wähler:

44 219

Wahlbeteiligung:

65,3 %

Ungültige Stimmabgaben (Stimmzettel):

1 990

Gültige Stimmabgaben (Stimmzettel):

42 229

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

125 506

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Damit entfallen von den insgesamt 46 Kreistagssitzen im Landkreis Kreis Weimarer Land auf die Wahlvorschläge folgende Sitze:

Die folgenden Bewerber sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG entsprechend der Sitzverteilung auf die jeweiligen Wahlvorschläge und der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen als Kreistagsmitglieder gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Thüringer Landesverwaltungsamt

Postfach 2249

99403 Weimar

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Apolda, d. 31.05.2024

Kampf

Ramona Kampf