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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Firma BOREAS

Landratsamt Weimarer Land

Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Die Firma BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben hat auf Grund der §§ 4, 6 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. g. F. einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m

in der Gemarkung Willerstedt, Flur 7, Flurstück 627 -Vorranggebiet W-9 und Gemarkung Nirmsdorf, Flur 4, Flurstück 251 - Vorranggebiet W-9 gestellt.

Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V 162, mit einer Nabenhöhe von je 166 m, mit je 5,6 MW und 162 m Rotordurchmesser.

Die geplanten 2 WEA sind auf Grund der Vorbelastung der Nummer 1.6.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen.

Bei den beantragten Anlagen handelt es sich um ein Vorhaben nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Ziffer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Anhanges zum UVPG, für das eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Für dieses Vorhaben wurde eine Allgemeine Einzelfalluntersuchung erstellt (Teil der Antragsunterlagen).

Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 UVPG wird bekannt gegeben:

Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 des UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien in Anlage 3 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die wesentlichen Gründe unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Kriterien für die Entscheidung sind nachfolgend aufgeführt:

Die zwei beantragten WEA sollen im Vorranggebiet W-9 (RROP Mittelthüringen) auf intensiv genutztem Ackerland errichtet werden. In diesem Gebiet soll der Nutzung der Windenergie bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.

Die nach Nr. 6.1 der TA-Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte werden unter Berücksichtigung der Vorbelastung eingehalten.

Die Grenzwerte für Schattenwurf können mit Hilfe einer Abschaltautomatik eingehalten werden.

Geschützte Biotope werden in ihrem Bestand nicht gefährdet.

Natur- und wasserrechtlich geschützte Gebiete werden durch die räumlich begrenzten Auswirkungen nicht gefährdet bzw. sind nicht betroffen.

Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Arten können durch entsprechende fachlich anerkannte Maßnahmen (u. a. zeitweise Abschaltung der WEA und Baufeldfreimachung) verhindert werden.

Für mögliche Beeinträchtigungen des Schwarz- und des Rotmilans haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Zum aktuellen Beurteilungszeitpunkt können erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden.

Zum Schutz der vorhandenen Fledermausbestände werden entsprechende Abschaltzeiten beauflagt.

Mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die bereits genehmigte Errichtung und Betrieb von 6 Anlagen sowie 2 weiteren beantragten WEA und der intensiv genutzten Ackerlandschaft abgeschwächt.

Die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe in das Landschaftsbild sowie in den Naturhaushalt (Flächenversiegelungen) können durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen oder ersetzt bzw. finanziell kompensiert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) i. d. g. F im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 14 zugänglich.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage des Landratsamtes Weimarer Land unter http://www.weimarerland.de/landwirtschaft/index.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Thüringen (https://www.uvp-verbund.de/Th) veröffentlicht.

Apolda, 15.08.2024

Opitz, Amtsleiter