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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Firma Viega

Landratsamt Weimarer Land

Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Die Firma Viega Supply Chain GmbH & Co. KG, Viega Platz 1, 57439 Attendorn betreibt am Standort 99428 Großheringen, Gemarkung Großheringen, Flur 2, Flurstücke 249, 250, 251 und 252 eine Anlage zum Schmelzen von Nichteisenmetallen mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 Tonnen pro Tag sowie der dazugehörigen Gießerei (Stranggussanlage), Anlagen nach Ziffer 3.4.1 i. V. m. 3.8.1 des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Die in der betriebenen Anlage durchgeführten Tätigkeiten sind im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unter der Ziffer 2.5 genannt. Auf Grund Artikel 23 genannter Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen.

In der o. g. Anlage erfolgte am 15. Mai 2024 besagte Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und der Nebenbestimmungen nach § 12 des BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52 a Abs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zu machen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen (§ 10, Abs. 2, Ziffer 4) des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2017 (GVBl. S. 158) zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiten zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist. Des Weiteren kann dieser in Form von einer PDF-Datei auf der Homepage des Landratsamtes abgerufen werden (https://weimarerland.de/de/liste-anlagen-ie-rl.html).

Apolda, 20 Juni 2024

Opitz, Amtsleiter