Landratsamt Weimarer Land
- Kommunalaufsicht -
Die Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Nordkreis Weimar“ wurde mit Schreiben des Landratsamtes Weimarer Land vom 18.09.2024 rechtsaufsichtlich gemäß § 42 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) eingangsbestätigt. Nachfolgend wird diese Satzung gemäß § § 42 Abs. 3 ThürKGG bekannt gemacht.
Hinweis: Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes (http://www.weimarerland.de/landratsamt) unter der Rubrik Amtsblatt (Nummer 07/2024) hingewiesen.
Apolda, 07.10.2024
Haubold, Amtsleiter