Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes,,Nordkreis Weimar" (ANW) hat aufgrund der §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBL. S. 194, 201), die folgende Änderung der Verbandssatzung vom 18.12.2018, in der Fassung der 1. Änderung vom 22.05.2020 beschlossen:
Artikel 1
Die Absätze 1 und 5 des § 13 (Öffentliche Bekanntmachungen) der Verbandssatzung erhalten folgende neue Fassung:
| „(1) | Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar erfolgt durch Veröffentlichung in einer elektronischen Ausgabe des eigenen Amtsblattes. Zusätzlich wird als Information ein Abdruck im Amtsblatt der Gemeinde Am Ettersberg und im Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal- Weinstraße erfolgen. |
| (5) | Die elektronischen Ausgaben des Amtsblattes werden auf der Internetseite des Abwasserzweckverbandes,,Nordkreis Weimar" unter https://www.azv-nordkreisweimar.de bereitgestellt. Diese können während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Abwasserzweckverband als gedrucktes Exemplar werden." |
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Am Ettersberg, 13.09.2024
gez. Heß, Verbandsvorsitzender