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Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Genehmigung zur amtlichen Bekanntmachung

Landratsamt Weimarer Land

- Kommunalaufsicht -

Amtliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kinder-tageseinrichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld“ zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und den Gemeinden Klettbach, Hohenfelden, Tonndorf, Nauendorf und Rittersdorf und der Stadt Kranichfeld sowie deren Genehmigung.

Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld hat die vorgenannte Zweck-vereinbarung dem Landratsamt Weimarer Land zur Genehmigung vorgelegt. Das Landratsamt Weimarer Land hat antragsgemäß mit Bescheid vom 28.10.2024:

1.)

die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld“ zwischen der Verwaltungs-gemeinschaft Kranichfeld und den Gemeinden Klettbach, Hohenfelden, Tonndorf, Nauendorf und Rittersdorf und der Stadt Kranichfeld gemäß § 11 Abs. 2 ThürKGG und

2.)

die Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 05/12 des Kreises Weimarer Land) gemäß § 13 Abs. 2 ThürKGG genehmigt.

Nachfolgend wird die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld“ gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes (www.weimarerland.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Amtsblatt (Nummer 08/2024) hingewiesen.

Apolda, 28.10.2024

Haubold, Amtsleiter