Landratsamt Weimarer Land
- Kommunalaufsicht -
Die Gemeinde Umpferstedt hat die vorgenannte Zweckvereinbarung dem Landratsamt Weimarer Land zur Genehmigung vorgelegt. Das Landratsamt Weimarer Land hat antragsgemäß mit Bescheid vom 04.11.2024:
| 1.) | die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Gemeinden Umpferstedt und Frankendorf gemäß § 11 Abs. 2 ThürKGG und |
| 2.) | die Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Gemeinden Umpferstedt und Frankendorf vom 24.10.2007 gemäß § 13 Abs. 2 ThürKGG genehmigt. |
Nachfolgend wird die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Gemeinden Umpferstedt und Frankendorf gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes (www.weimarerland.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Amtsblatt (Nummer 08/2024) hingewiesen.
Apolda, 04.11.2024
Haubold, Amtsleiter