Landratsamt Weimarer Land
- Kommunalaufsicht -
Die 6. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda wurde mit Schreiben des Landratsamtes Weimarer Land vom 26.11.2024 rechtsaufsichtlich gemäß § 42 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) eingangsbestätigt. Nachfolgend wird diese Satzung gemäß § § 42 Abs. 3 ThürKGG bekannt gemacht.
Hinweis: Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes (http://www.weimarerland.de/landratsamt) unter der Rubrik Amtsblatt (Nummer 08/2024) hingewiesen.
Apolda, 29.11.2024
Haubold, Amtsleiter