Auf der Grundlage der § 20 (Abs. 2) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10.10.2001 erlässt der AZVA folgende Satzung:
Artikel 1
Die Verbandssatzung des AZVA vom 15.04.2014, (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 03/2014), 1. Änderung vom 06.11.2018 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 8/2018), 2. Änderung vom 16.09.2019 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 07/2019); 3. Änderungssatzung vom 26.11.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 08/2020); 4. Änderungssatzung vom 22.12.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land Nr. 1/2023); 5. Änderungssatzung vom 17.11.2023 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land vom 20.12.2023) wird wie folgt geändert.
§ 13 - Neufassung - Öffentliche Bekanntmachung
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen des Abwasserzweckverbandes Apolda erfolgt durch Veröffentlichung in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Abwasser- zweckverbandes Apolda. Die elektronischen Ausgaben des Amtsblattes werden auf der Internetseite www.wasserapolda.de bereitgestellt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei dem Abwasserzweckverband Apolda kostenfrei einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Verbandsversammlungen erfolgt entsprechend den Regelungen des Abs. 1.
(3) Sonstige öffentliche Bekanntmachungen erfolgen entsprechend den Regelungen des Abs. 1.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Apolda, den 28.11.2024
gez. Olaf Müller — (Siegel)
Vorsitzender des
Abwasserzweckverbandes Apolda