Kreis Weimarer Land
Aufgrund § 98 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024 vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277) und §§ 1, 2, 10 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt der Kreistag Weimarer Land folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung Allgemeine Verwaltungskostensatzung für den Kreis Weimarer Land:
§ 1
Gemäß § 11 Abs. 5 ThürKAG wird zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen im eigenen Wirkungskreis des Kreises Weimarer Land das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) und die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) nebst dem dort als Anlage beigefügten Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung für anwendbar erklärt. Das Verwaltungskostenverzeichnis der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (ThürVwKostOMBJS) wird für anwendbar erklärt.
§ 2
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Weimarer Land über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Allgemeine Verwaltungskostensatzung) tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Apolda, 30.10.2024
Schmidt-Rose — KS
Landrätin