Die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda vom 18.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung für 2025 wurde in der nachstehend veröffentlichten Fassung mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 28.11.2024 genehmigt und wird hiermit bekanntgegeben.
Aufgrund des § 36 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201), der §§ 52a ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.03.2021 (GVBl. S. 87) und der §§ 5 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der Fassung vom 17.11.2020 (GVBl. S.565) erlässt der Abwasserzweckverband Apolda folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.
| Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit | 7.159.104 € |
| und in den Aufwendungen mit | 6.659.104 € |
| nachrichtlich Eigenkapitalverzinsung | 500.000 € |
| und im Vermögensplan in den Einnahmen mit | 5.720.666 € |
| und in den Ausgaben mit | 5.720.666 € ab. |
§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§ 4
Umlagen gemäß § 14 der Verbandssatzung werden nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Es erfolgt eine Verzinsung des Eigenkapitals und Einstellung in die Gewinnrücklage zur Finanzierung von Investitionen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Apolda, 29.11.2024
gez. Olaf Müller — (Siegel)
Vorsitzender Abwasserzweckverband Apolda