Titel Logo
Amtsblatt Kreis Weimarer Land
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Gemeinden Umpferstedt und Frankendorf sowie deren Genehmigung

Landratsamt Weimarer Land

Kommunalaufsicht

Amtliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Gemeinden Umpferstedt und Frankendorf sowie deren Genehmigung.

Die Gemeinde Umpferstedt hat die vorgenannte Zweckvereinbarung dem Landratsamt Weimarer Land zur Genehmigung vorgelegt. Das Landratsamt Weimarer Land hat antragsgemäß mit Bescheid vom 04.11.2024:

1.

die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Gemeinden Umpferstedt und Frankendorf gemäß § 11 Abs. 2 ThürKGG und

2.

die Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Gemeinden Umpferstedt und Frankendorf vom 24.10.2007 gemäß § 13 Abs. 2 ThürKGG genehmigt.

Nachfolgend wird die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Gemeinden Umpferstedt und Frankendorf gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes (www.weimarerland.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Amtsblatt (Nummer 08/2024) hingewiesen.

Apolda, 04.11.2024

Haubold, Amtsleiter