Im Jahr 2023 finden die Schöffenwahlen für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG). Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Unterwellenborn benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.
Einwohner der Gemeinde Unterwellenborn, die Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamtes haben, können bis zum Freitag, dem 24. März 2023 unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, Zimmer 223
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.45 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.45 Uhr |
(außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung)
die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Unterwellenborn beantragen.
Unser Mitarbeiter Herr Melzer steht für allgemeine Informationen und individuelle persönliche Beratung zum Schöffenamt zur Verfügung.
Kontakt:
Telefon: 03671 673116
E-Mail: o.melzer@unterwellenborn.de
gez. Wende
Bürgermeisterin