zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Langenschade/Reichenbach
| am | 18.02.2023, | um | 12:30 Uhr, |
| im | Saal Gasthaus zum Eichberg in Langenschade | ||
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Langenschade/Reichenbach gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die recht herzliche Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Vorstellung der Gäste |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Bestätigung der Tagesordnung |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Bericht des Kassenwarts |
| 5. | Bericht der Rechnungsprüfer |
| 6. | Entlastung des Jagdvorstehers und des Kassenwarts |
| 7. | Beschluss über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft Langenschade/Reichenbach |
| (öffentlicher Aushang der Mustersatzung erfolgt ab dem 03.02.2023 im Schaukasten am Mehrzweckgebäude Langenschade) | |
| 8. | Vorstellung Pachtvertrag |
| 9. | Vorstellung der Pächter um die Jagdpacht |
| 10. | Beschluss Art der Nutzung (Verpachtung) |
| 11. | Beschluss Art der Vergabe (Freihändige) |
| 12. | Beschluss Pachtbedingungen/Pachtvertrag |
| 13. | Beschluss Vergabe der Jagdverpachtung und deren Bekanntgabe |
| 14. | Anfragen und Sonstiges |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch einen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.
Stephan Haun
Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Langenschade/Reichenbach