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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

Die Wahlbenachrichtigungskarten, für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl, wurden an die Wahlberechtigten der Gemeinde Unterwellenborn versandt.

Wir weisen darauf hin, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. Februar 2025 möglich ist, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 der Landeswahlausschuss und der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindeverwaltung werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.

Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen. Zudem richtet die Deutsche Post eine bundesweite Sonderlogistik zur rechtzeitigen Zustellung der Wahlbriefe ein.

Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle (Gemeindeverwaltung Unterwellenborn) abgeben oder einwerfen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn abholen, Ihre Wahlentscheidung treffen und den Wahlbrief abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.

Gölitzer

Wahlleiter