Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage auf Teilen der Feldfläche zwischen Könitz und Verbindungstraße von Unterwellenborn nach Kamsdorf gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 3/29/GR/23).
Übersichtsplan nicht maßstabsgerecht
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Unterwellenborn, den 11.12.2023
Wende
Bürgermeisterin