Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes an der Unterwellenborner Straße gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 2/30/GR/23).
Übersichtsplan o.M.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Unterwellenborn, den 11.12.2023
Wende
Bürgermeisterin