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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 der Gemeinde Unterwellenborn geprüft. Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 mit Beschluss 2/14/GR/25 die Jahresrechnung 2022 und mit Beschluss 4/14/GR/25 die Jahresrechnung 2023 festgestellt und mit den Beschlüssen 3/14/GR/25 und 5/14/GR/25 die Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2022, 2023 beschlossen.

Die festgestellten Jahresrechnungen 2022, 2023 mit ihren Anlagen, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die v. g. Beschlüsse liegen zwei Wochen lang in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Str. 19, 07333 Unterwellenborn, Zimmer 209 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus und stehen bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Unterwellenborn, den 08.12.2025

gez. A. Gölitzer

Bürgermeister