Titel Logo
Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

OT Könitz

Die Fäkalentsorgung in Könitz findet wie folgt statt:

08. - 09.01.2026

Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrnehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehindert Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren. Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2026 entnehmen Sie auch unserer Homepage: http://www.zwa.slf.ru.de/service/entsorgungstermine

Witterungsbedingte Änderungen behalten wir uns vor.

Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Kleinkläranlage erhalten haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines gesonderten Termins für die letzte Entleerung.

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin erfolgen. Dies gilt auch für zusätzliche notwendige Entsorgungen.

Grundstückseigentümer mit einer vollbiologischen Kläranlage müssen die in Absprache mit der Wartungsfirma notwendige Leerung ebenfalls bei uns gesondert anmelden.