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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„PV-FFA ehemaliges Umspannwerk Unterwellenborn“

Entwurf

Hier:

  • Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-FFA ehemaliges Umspannwerk Unterwellenborn“ ist die Überplanung des Flurstücks 535/11, Gemarkung Unterwellenborn, Flur 0 und des Flurstücks 535/12 (tlw.), Gemarkung Unterwellenborn, Flur 0. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat den Entwurf in seiner Sitzung am 04.12.2024 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und seine Begründung, sowie der Umweltbericht, eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungsnahmen werden

vom 02.01.2025 bis 03.02.2025 (einschließlich)

unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:

https://unterwellenborn.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen.html

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht. Weiterhin können die Unterlagen von jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 02.01.2025 bis 03.02.2025 (einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Unterwellenborn (Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, Zimmer 214) während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dienstzeiten:

Montag

8.30 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.45 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:

bauamt@unterwellenborn.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Unterwellenborn (Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, Bauverwaltung) schriftlich oder während der oben genannten Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben werden.

Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter 03671/673132 oder per E-Mail (bauamt@unterwellenborn.de) vereinbart werden.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-FFA ehemaliges Umspannwerk Unterwellenborn“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt sich unmittelbar nordwestlich an die Ortslage Kleinkamsdorf an.

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

1.

Umweltbericht mit einer

1.1.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:

-

Arten und Lebensgemeinschaften

-

Boden,

-

Fläche,

-

Wasser,

-

Klima/Luft,

-

Landschaft und Erholung

-

Mensch

-

Kultur

1.2.

naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.

1.3.

Übersicht der im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Biotoptypen.

2.

Eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP).

3.

Umweltrelevante Stellungnahmen von

3.1.

der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen vom 17.07.2024 mit Bezug auf die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Mensch

3.2.

dem Landesjagdverein Thüringen vom 03.07.2024 mit Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

3.3.

dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vom 22.07.2024 mit Bezug auf die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser sowie Mensch

3.4.

der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vom 10.07.2024 mit Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

3.5.

dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) vom 10.07.2024 mit Bezug auf das Schutzgut Kultur

3.6.

dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 04.07.2024 mit Bezug auf die Schutzgüter Mensch und Boden.

3.7.

dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) vom 18.07.2024 mit Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Es wird darauf aufmerksam gemacht,

  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Unterwellenborn, 10.12.2024

Gölitzer

Bürgermeister