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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2024

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.420.000,00 € um -460.000,00 € vermindert / 110.000,00 € -erhöht und damit auf 3.070.000,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem die Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 3.500.000,00 € um 500.00,00 € vermindert und damit auf 3.000.000,00 € neu festgesetzt.

§ 6

Der bisher beschlossene Stellenplan wurde nicht geändert.

§ 7

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft

Unterwellenborn, den 09.12.2024

André Gölitzer

Bürgermeister