1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht (+) um | vermindert ( - ) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
|
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
| € | € | € | € |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 6.499.097 € | -9.600.000 € | 22.192.350 € | 19.091.447 € |
| die Ausgaben | 32.600 € | -3.133.503 € | 22.192.350 € | 19.091.447 € |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 7.268.200 € | -2.196.603 € | 8.099.000 € | 13.170.597 € |
| die Ausgaben | 6.361.597 € | -1.290.000 € | 8.099.000 € | 13.170.597 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.420.000,00 € um -460.000,00 € vermindert / 110.000,00 € -erhöht und damit auf 3.070.000,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
| Steuerart | erhöht um v.H. | vermindert um v.H. | gegenüber bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| 1. Grundsteuer A |
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| 271 v.H. | 271 v.H. |
| 2. Grundsteuer B |
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| 340 v.H. | 340 v.H. |
| 3. Gewerbesteuer |
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| 355 v.H. | 355 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem die Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 3.500.000,00 € um 500.00,00 € vermindert und damit auf 3.000.000,00 € neu festgesetzt.
§ 6
Der bisher beschlossene Stellenplan wurde nicht geändert.
§ 7
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft
Unterwellenborn, den 09.12.2024
André Gölitzer
Bürgermeister