Der nach § 31 Abs.2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungsverband Loquitz / Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung. Deswegen werden die Gewässeranlieger und Hinterlieger darüber informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 68 Thüringer Wassergesetz besteht, soweit dies erforderlich ist. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.
Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern.
Im Schaubezirk 3 Leutenberg findet die Schau am 09.03.2023
an folgenden Gewässern statt:
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| Wilschnitz von Mündung Kleiner Wilschnitz bis Mündung in die Sormitz |
| • | Kleine Wilschitz vor der Mündung in die Wilschnitz |
Treffpunkt ist der Platz an der Wilschnitzhalle, um 9.00 Uhr
Für Fahrmöglichkeiten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Angepasste Kleidung und Schuhwerk/Stiefel sind erforderlich.
Folgende Zielstellung soll erreicht werden:
Ermittlung von Unterhaltungsbedarf und Erfolgskontrolle bereits realisierte Maßnahmen. Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.