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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Haushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des §§ 55-59 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

22.192.350,00 EUR

und Ausgaben mit

22.192.350,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

8.099.000,00 EUR

und Ausgaben mit

8.099.000,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

3.420.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

340 v.H.

2.

Gewerbesteuer

355 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

3.500.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:

a)

Beamte

2,000 VbE

b)

Beschäftigte

54,076 VbE

§ 7

Über die gesetzlichen Regelungen des § 18 ThürGemHV hinaus können die in der Anlage dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft.

Unterwellenborn, den 01.02.2024

A. Wende

Ort, Datum

Bürgermeisterin