Aufgrund des §§ 55-59 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 22.192.350,00 EUR |
| und Ausgaben mit | 22.192.350,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 8.099.000,00 EUR |
| und Ausgaben mit | 8.099.000,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
| 3.420.000,00 EUR |
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 340 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 355 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
| 3.500.000,00 EUR |
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
| a) | Beamte | 2,000 VbE |
| b) | Beschäftigte | 54,076 VbE |
§ 7
Über die gesetzlichen Regelungen des § 18 ThürGemHV hinaus können die in der Anlage dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft.
| Unterwellenborn, den 01.02.2024 | A. Wende |
| Ort, Datum | Bürgermeisterin |