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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

1. Änderung der Hundesteuersatzung

der Gemeinde Unterwellenborn vom 06.09.2019

Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI.S. 277, 288), sowie der §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabegesetzes (ThürKAG) vom 9. August 1991 (GVBI. S. 329) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2.Juli 2024 (GVBI.S. 277,288) hat der Gemeinde Unterwellenborn in seiner Sitzung am 04.12.2024 folgende 1. Änderung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Unterwellenborn vom 06.09.2019 beschlossen:

§ 1

Inhalt der Änderung

Der § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt im gesamten Gebiet der Gemeinde Unterwellenborn jährlich je Hund:

1.

für den Ersthund

60,00 EUR

2.

für den Zweithund

80,00 EUR

3.

für jeden weiteren Hund

100,00 EUR

4.

für den ersten gefährlichen Hund

400,00 EUR

5.

für jeden weiteren gefährlichen Hund

400,00 EUR

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Gemeinde Unterwellenborn

Unterwellenborn, den 03.02.2025

gez. André Gölitzer

Bürgermeister der Gemeinde Unterwellenborn