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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Bekanntmachung der Gemeinde Unterwellenborn

Übersichtsplan zu den Bereichen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 (unmaßstäblich)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „SO Erholung / Saalthal-Alter“ der Gemeinde Unterwellenborn, OT Bucha

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 18. August 2021 unter Beschluss-Nr. 18/14/GR/21 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „SO Erholung / Saalthal-Alter“ der Gemeinde Unterwellenborn, OT Bucha im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB gefasst. Der Beschluss wurde gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Unterwellenborn mit seinen Ortsteilen „Gemeinde-Nachrichten“ Nr. 11 vom 30. Oktober 2021 ortsüblich bekannt gemacht. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „SO Erholung / Saalthal Alter - Gemeinde Goßwitz“ wurde unter Beschlussnummer 5/25/GR/23 am 22.02.2023 gefasst.

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die Errichtung eines Parkhauses mit zwei Parkebenen, der Bau einer Schiffsanlegestelle sowie der Neubau eines 2-stöckigen Sozial- und Sanitärgebäudes planungsrechtlich gesichert werden. Die betreffenden Änderungsbereiche sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „SO Erholung / Saalthal-Alter“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o.ä. mit Stand Dezember 2022 in der Zeit

vom 11. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023

in der

Gemeindeverwaltung Unterwellenborn

Bauverwaltung

Ernst-Thälmann-Straße 19

07333 Unterwellenborn

während der Dienstzeiten

Montag

8.30 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.45 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. Die genannten Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet unter www.unterwellenborn.de (Gemeindeamt_Downloads_Bebauungs- und Flächennutzungspläne) einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann, schriftlich oder zur Niederschrift, Stellungnahmen im Bauamt der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Fachplanungen, Gutachten, Studien:

  • Umweltbericht, LEG Thüringen, Dezember 2022
  • Grünordnungsplan (GOP), LEG Thüringen, Dezember 2022

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden / Sonstigen Trägern öffentlicher Belange / Nachbargemeinden / Naturschutzverbänden / Öffentlichkeit:

Die Informationen liegen in Form einer tabellarischen Übersicht aller Stellungnahmen zum Umgang mit den darin vorgebrachten Anregungen (einschließlich aller umweltrelevanten Informationen) vor. Die tabellarische Übersicht ist den Beteiligungsunterlagen zur Einsichtnahme beigefügt.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Unterwellenborn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Unterwellenborn, den 13.03.2023

gez. Wende

Bürgermeisterin