Aufgrund der §§ 55-59 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBI. S. 277, 278) erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 22.187.550,00 EUR |
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| und Ausgaben mit | 22.187.550,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 6.235.186,00 EUR |
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| und Ausgaben mit | 6.235.186,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
1.372.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 340 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 355 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — 3.500.000,00 EUR
§ 6
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
| a) | Beamte | 1,000 VbE |
| b) | Beschäftigte | 50,655 VbE |
§ 7
Über die gesetzliche Regelung des § 18 ThürGemHV hinaus können die in der Anlage dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Unterwellenborn, den 07.03.2023
Bürgermeisterin
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung, während der Geschäftszeiten der Gemeinde Unterwellenborn, in der Finanzverwaltung, nach telefonischer Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme aus.