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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

Haushaltssatzung

der Gemeinde Unterwellenborn

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55-59 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBI. S. 277, 278) erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

22.187.550,00 EUR

und Ausgaben mit

22.187.550,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

6.235.186,00 EUR

und Ausgaben mit

6.235.186,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

1.372.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

340 v.H.

2.

Gewerbesteuer

355 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf  —  3.500.000,00 EUR

§ 6

Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:

a)

Beamte

1,000 VbE

b)

Beschäftigte

50,655 VbE

§ 7

Über die gesetzliche Regelung des § 18 ThürGemHV hinaus können die in der Anlage dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Unterwellenborn, den 07.03.2023

Bürgermeisterin

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung, während der Geschäftszeiten der Gemeinde Unterwellenborn, in der Finanzverwaltung, nach telefonischer Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme aus.