Aufgrund des §§ 55-59 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 22.192.350,00 EUR |
| und Ausgaben mit | 22.192.350,00 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 8.099.000,00 EUR |
| und Ausgaben mit | 8.099.000,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
3.420.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — 271 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 340 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 355 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.500.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
| a) | Beamte | 2,000 VbE |
| b) | Beschäftigte | 54,076 VbE |
§ 7
Über die gesetzlichen Regelungen des § 18 ThürGemHV hinaus können die in der Anlage dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Unterwellenborn, den 01.02.2024
A. Wende
Bürgermeisterin
Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen liegt 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung, während der Geschäftszeiten der Gemeinde Unterwellenborn, in der Finanzverwaltung, nach telefonischer Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme aus.