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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Amtliches aus der Gemeinde

Bekanntmachung

über die Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Unterwellenborn

zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

-

zur Wahl des

Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

in der Gemeinde Unterwellenborn

-

zur Wahl des

Gemeinderates Unterwellenborn,

-

zur Wahl des

Ortsteilbürgermeisters/der Ortsteilbürgermeisterin

in den Ortsteilen:

Birkigt, Goßwitz/Bucha, Kamsdorf, Könitz, Langenschade/Dorfkulm, Lausnitz, Oberwellenborn und Unterwellenborn,

-

zur Wahl der

Ortsteilräte in den Ortsteilen:

Birkigt, Goßwitz/Bucha, Kamsdorf, Könitz, Langenschade/Dorfkulm, Lausnitz Oberwellenborn und Unterwellenborn,

am 26. Mai 2024.

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz und § 22 Thüringer Kommunalwahlordnung findet am 23. April 2024, um 17.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, Versammlungsraum 210 statt.

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Melzer

Wahlleiter