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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Haushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des §§ 55-59 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBI S. 22,47) erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

Im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

25.319.599,00 EUR

 

und Ausgaben mit

25.319.599,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

13.364.129,00 EUR

 

und Ausgaben mit

13.364.129,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer  

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

340 v.H.

2.

Gewerbesteuer

 

355 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ansprüchen nach dem Haushaltsplan wird auf

3.500.000,00 EUR

festgesetzt

§ 6

Der Stellenplan wird mit felgender Zahl der Stellen dargestellt

a)

Beamte

2,000 VbE

b)

Beschäftigte

52,081 VbE

§ 7

Über die gesetzlichen Regelungen des § 18 ThürGemHV hinaus können die in der Anlage dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Unterwellenborn, den 17.03.2026

gez. André Gölitzer

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegen 4 Wochen nach der Veröffentlichung, während der Geschäftszeiten der Gemeinde Unterwellenborn, in der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme aus.

A. Gölitzer

Bürgermeister