Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 11.02.2026 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Eichental“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 16/15/GR/26).
Übersichtsplan (nicht maßstabsgetreu)
Ziel des Bebauungsplans soll sein, die Nachnutzung der Deponie Eichental für die Erzeugung von erneuerbarer Energie mittels Photovoltaikanlagen.
Unterwellenborn, den 17.03.2026
Gölitzer
Bürgermeister