Neue Thüringer Schulordnung § 119:
„Alle Kinder, die bis zum 01. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes, hier: Goßwitz, Bucha, Lausnitz, Birkigt und Könitz, Vogelschutz (teilw.) anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 01. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden..."
Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28
findet kontaktlos
am Montag, 04.05.2026 und Dienstag, 05.05.2026
an der Friedrich-Herthum-Grundschule Könitz statt.
Bitte werfen Sie an diesen beiden Tagen die vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde in den Postkasten am Haupteingang der Schule ein.
Die Anmeldeunterlagen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage:
https://grundschule-koenitz.de
Der Anmeldung müssen die Sorgeberechtigten mit Originalunterschrift zustimmen.
Die Unterschrift eines Sorgeberechtigten ist ausreichend, wenn die Vollmacht des anderen vorliegt.
Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, setzt sich bitte vorher mit uns telefonisch unter 036732 30671 in Verbindung, um einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Das Team der Friedrich-Herthum-Grundschule Könitz