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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der von der Gemeinde Unterwellenborn durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform Verwaltungsvorschrift Bußgeldverfahren der Gemeinde Unterwellenborn vom 30.12.2025

I.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführtwerden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Gemeinde Unterwellenborn, 30.12.2025

gez. André Gölitzer

Bürgermeister