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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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​​​​​​​Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023

Gemeinde Unterwellenborn

(Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt)

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen liegt in der Zeit

vom 05.06.2023 bis 13.06.2023

während der Dienstzeiten:

Montag

8.30 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.45 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Zimmer 222, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

gez. Wende

Bürgermeisterin