Gemeinde Unterwellenborn
(Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt)
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen liegt in der Zeit
vom 05.06.2023 bis 13.06.2023
während der Dienstzeiten:
| Montag | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.45 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Zimmer 222, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
gez. Wende
Bürgermeisterin