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Gemeinde-Nachrichten Unterwellenborn
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen (AB)
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Stellenausschreibung Gartenhelfer

Stellenausschreibung

- Geringfügige Beschäftigung -

Sie haben eine Liebe zur Natur und den Pflanzen? Mit viel Spaß und Freude arbeiten Sie gern an der frischen Luft? Dann sind Sie genau die richtige Unterstützung für unser Team!

Bewerben Sie sich bei uns als Gartenhelfer (m/w/d) für die Landschaftspflege und lassen Sie Ihren Ort u. a. durch die Pflege und Bepflanzung von Rabatten wieder aufblühen.

Ab sofort bis 31.08.2023 sind im Bauhof der Gemeinde Unterwellenborn 2 Stellen als

Gartenhelfer (m/w/d)

befristet im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (max. 40 Stunden/Monat) zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Pflege- und Unterhaltungsarbeiten der Rabatten im Gemeindegebiet
  • Pflanzarbeiten
  • Reinigung von Wegen und Plätzen
  • Gehölzpflege

Voraussetzungen/Anforderungen:

  • idealerweise bereits Erfahrungen im Bereich der Garten- und Grünflächenpflege
  • körperlich fit, Spaß am Umgang mit Pflanzen und Freude daran im Freien zu arbeiten
  • hohes Maß an Einsatzbereitschaft
  • selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie Flexibilität und Zuverlässigkeit
  • Führerschein der Klasse B von Vorteil

Wir bieten Ihnen:

  • ein befristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Minijobs
  • flexible Arbeitszeiten
  • eine Vergütung nach Mindestlohn
  • Unterstützung bei der Einarbeitung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf eine kurze Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf) von Ihnen. Senden Sie diese bitte an die

Gemeinde Unterwellenborn

Personalamt

Ernst-Thälmann-Straße 19

07333 Unterwellenborn

oder per E-Mail an personalamt@unterwellenborn.de

Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Sofern Sie Ihrer Bewerbung keinen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen, wird unsererseits davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Bitte fügen Sie deshalb den Bewerbungsunterlagen keine Originale bei. Durch die Bewerbung entstehende Kosten sowie Reisekosten für das Vorstellungsgespräch können nicht erstattet werden.

Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.

gez. Wende

Bürgermeisterin